WIEN-AKTION
"Österreichs Jugend lernt ihre Bundeshauptstadt kennen"
Wien in Zahlen Basisprogramm Erweiterungsprogramm
Die Aktion „Österreichs Jugend lernt ihre Bundeshauptstadt kennen“ besteht seit dem Schuljahr
1951/52. Waren es anfänglich nur einige tausend Schülerinnen und Schüler, führt diese Aktion nunmehr jährlich etwa
35.000 junge Menschen nach Wien. Im Rahmen eines einwöchigen Aufenthaltes soll ihnen die politische, geschichtliche,
administrative und wirtschaftliche Bedeutung dieser Stadt näher gebracht, aber auch das Verständnis für die
Zusammengehörigkeit von Bundeshauptstadt und Bundesländern vertieft werden. Diese Aktion leistet einen wesentlichen
Beitrag zu einer lebendigen politischen Bildung. Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist bestrebt, die „Wien-Woche“ für Schülerinnen und Schüler sowie deren
Lehrerinnen und Lehrer zu einem unvergesslichen Erlebnis zu gestalten. Ein flexibles Organisationskonzept macht eine
große Auswahl möglich. In der Broschüre "Österreichs Jugend lernt ihre Bundeshauptstadt kennen" finden Sie eine Fülle
von Informationen über kulturelle Einrichtungen und Freizeitmöglichkeiten, um sich auch außerhalb des offiziellen
Programms in Wien wohl zu fühlen. Weitere Unterlagen über aktuelle Ereignisse werden zugeschickt bzw. rechtzeitig in
Wien zur Verfügung gestellt. Allen Lehrerinnen und Lehrern sowie allen Schülerinnen und Schülern wünsche
ich eine interessante und angenehme "Wien-Woche" und hoffe, dass noch lange viele positive Eindrücke in Erinnerung
bleiben.
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Dr. Claudia Schmied Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
Mit dem vorliegenden Leitfaden (download am Ende dieser Seite) wird eine Gesamtübersicht über alle zum
gegenwärtigen Zeitpunkt realisierbaren Gestaltungsmöglichkeiten des Wien-Aufenthaltes im Rahmen der Aktion geboten.
WICHTIG! (unbedingt vor dem Ausfüllen des Meldebogens lesen)
Das Programmangebot setzt sich aus dem BASISPROGRAMM und dem
ERWEITERUNGSPROGRAMM zusammen, die im Inhaltsverzeichnis gekennzeichnet
sind. Wählen Sie je sechs Programmpunkte aus und vermerken Sie diese auf dem Meldebogen. Das BMUKK wird aus dieser
Zusammenstellung einen Organisationsplan mit insgesamt zehn Bildungseinheiten erstellen, in dem Ihre Wünsche nach
Maßgabe der Möglichkeiten berücksichtigt werden. Es muss jedoch bedacht werden, dass aus
organisatorischen Gründen nicht immer alle Vorstellungen verwirklicht werden können. Weiters sollte berücksichtigt
werden, dass sich die Bildungseinheiten vielfach überschneiden. Kombinationen verschiedener Bildungseinheiten sind aus
technischen Gründen jedoch nur vereinzelt möglich. Außerdem ist die Route von der Aufnahmekapazität, dem
Bildungsniveau, den speziellen Interessensgebieten der Gruppen und sehr stark vom Wetter bzw. von aktuellen
Ausstellungen, die das Programm eventuell ergänzen könnten, abhängig. Um Schwierigkeiten zu vermeiden,
werden die verantwortlichen Reiseleiter und Reiseleiterinnen dringend ersucht, bei Anreise mit eigenem Bus auf dem
Meldebogen anzugeben, welche Klassen oder Gruppen gemeinsam einen Bus benützen. Nur dann kann dies bei der
Programmgestaltung berücksichtigt werden. Weiters wird ersucht, auf dem Meldebogen die Telefonnummer (ev. auch
Faxnummer) und die Schulkennzahl der Schule anzuführen. Sollte sich in der Gruppe auch ein Schüler oder eine Schülerin
befinden, der/die an einen Rollstuhl gebunden ist wäre dies auch unbedingt anzugeben.
AUSSCHREIBUNG Schuljahr 2010/11
Zielsetzung Die vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
organisierte Aktion „Österreichs Jugend lernt ihre Bundeshauptstadt kennen“ dient der staatsbürgerlichen Erziehung und
politischen Bildung der österreichischen Jugend und soll den Teilnehmern (mit verhältnismäßig geringem finanziellen
Aufwand) während eines einwöchigen Aufenthaltes die historisch-politische, kulturelle und wirtschaftliche Bedeutung
Wiens in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft erklären sowie die Zusammengehörigkeit von Bundeshauptstadt und
Bundesländern verständlich machen.
1. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind Schulklassen entsprechend den Bestimmungen des Schulunterrichtsgesetzes sowie
Jugendgruppen (altersmäßige Zusammensetzung ca. 13 - 25 Jahre).
2. Anmeldung
Die Anmeldefrist ist jeweils mit 1. März bis 30. April für das darauf folgende Schuljahr
festgesetzt. Die (formlose) Anmeldung ist innerhalb dieses Zeitraumes auf direktem Weg an das BMUKK,
Abt. IV/6, zu richten und muss enthalten:
- Schulbezeichnung,
- Schuladresse, Tel.Nr.
- Schulkennzahl,
- Voraussichtliche Anzahl der Schüler und Lehrer
- Mitteilung darüber, ob ein eigener Bus während der Wien – Woche zur Verfügung steht.
Bedingt durch die hohe Zahl der Anmeldungen und aus Gründen der Wirtschaftlichkeit ist es
unumgänglich notwendig sämtliche für die Aktion zur Verfügung stehenden Wochen des Schuljahres gleichmäßig auszulasten.
Für spezielle Terminwünsche bleibt daher kaum Spielraum. Im Hinblick auf eine Terminzuteilung wäre es vorteilhaft die schulautonomen Tage und vielleicht
( falls bekannt ) noch ein oder zwei weitere Wochentermine anzugeben, die möglicherweise für andere Projekte oder
Veranstaltungen vorgesehen sind und in denen eine „Wien – Aktion“ seitens der Schule nicht durchgeführt werden kann.
3. Programm
Das Programm ist auf die Zeit von Montagfrüh bis Freitagnachmittag (einschließlich) ausgelegt (Anreise Sonntag,
Abreise Freitag nach Programmende), wobei in Wochen mit einem gesetzlichen Feiertag gewisse Einschränkungen möglich
sind. Ist Montag ein gesetzlicher Feiertag, erfolgt die Anreise an diesem Tag, und das Programm beginnt
erst am Dienstag. Das Programmangebot besteht grundsätzlich aus zehn Bildungseinheiten, die sich aus dem
von der Gruppe selbst gewählten BASISPROGRAMM und ERWEITERUNGSPROGRAMM zusammensetzen. (Siehe Leitfaden zur „Wien –
Aktion“) Selbstorganisierte Führungen sollten unbedingt am Meldebogen vermerkt
werden! Die Berücksichtigung der Programmwünsche erfolgt nach Maßgabe der terminlichen
Möglichkeiten. Weiters ist für jede Gruppe obligat ein Theaterbesuch vorgesehen. Die Bestellung und
Reservierung von Karten kann auch von der Gruppe selbst direkt bei den Theaterinstitutionen vorgenommen werden. In
diesem Fall ist ein entsprechender Vermerk auf dem Meldebogen anzubringen.
4. Teilnahmegebühr und Leistungen
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Person (Jugendliche und Begleitpersonen) € 155.-. In einer Woche, in der Montag
ein gesetzlicher Feiertag ist (Anreise), beträgt die Gebühr € 135.-. Sie setzt sich zusammen aus den
Kosten für:
- Unterkunft
- Verpflegung
- alle im Programm enthaltenen Besichtigungen
- eine Netzkarte der Wiener Verkehrsbetriebe
- Theaterkarte. (Werden die Theaterkarten von der Schule selbst organisiert und bezahlt verringert sich
der jeweilige Teilnehmerbetrag um € 20.-)
Es wird ersucht, die Gesamtteilnahmegebühr sofort nach Erhalt der Rechnung auf das Konto des BMUKK bei
der: Österreichischen Postsparkasse, Knt. Nr. 5030.518, BLZ: 60000 zu erlegen. Die Kosten
für Unterbringung und Verpflegung eines Busfahrers sind direkt mit der Heimleitung zu vereinbaren und zu verrechnen.
5. Rücktritt (Stornokosten)
Die Anmeldung zur Aktion „Österreichs Jugend lernt ihre Bundeshauptstadt kennen“ wird mit der Übermittlung des
ausgefüllten Meldebogens verbindlich. Bei Stornierung von Reisen durch die Schule müssen etwaige daraus resultierende
Stornierungsgebühren (z.B. der Heime) von der Schule getragen werden. Eine Rücknahme der vom BMUKK
zugeteilten Theaterkarten ist nicht möglich. Diese müssen den Teilnehmern ebenfalls in Rechnung gestellt werden.
6. Unterkunft
Die Zuteilung der Unterkünfte (Heime) erfolgt ausschließlich durch das BMUKK. Einfache
jugendgemäße Unterbringung auf Basis Jugendherberge / Jugendgästehaus. Für Schüler: Mehrbettzimmer,
Etagenduschen. Für die Begleitpersonen der Gruppe: (je nach Verfügbarkeit) Doppelzimmer, teilweise auch Einzelzimmer
(je nach Auslastung des Heimes). Ein Anspruch auf bevorzugte Unterbringung in Einzelzimmern besteht nicht!
7. Verpflegung
Vorgesehen sind drei Mahlzeiten pro Tag. Erste Mahlzeit ist grundsätzlich das Frühstück am Montag, die letzte
das Mittagessen, bzw. Abendessen (oder Lunchpaket) am Freitag ( je nach Abreisetermin )
8. An- und Abreise
Mit dem Eintreffen der Gruppen wird jeweils am Sonntag (Ausnahme: Montag, falls gesetzlicher Feiertag) zwischen
16.00 und 21.00 Uhr gerechnet. Die voraussichtliche Ankunftszeit sollte auf dem Meldebogen angeführt
werden. Die Abreise hat spätestens am Freitag nach dem Abendessen zu erfolgen. (Eine
zusätzliche Übernachtung von Freitag auf Samstag ist nur nach vorhergehender Absprache mit dem Heim möglich und muss
von der Gruppe auch direkt mit dem Heim verrechnet werden.) Für verkürzten Aufenthalt (spätere Anreise
bzw. vorzeitige Abreise) kann keine Preisreduktion in Anspruch genommen werden.
9. Teilnahme mit Autobus
Bei Anreise mit eigenem Autobus ist bei der Erstanmeldung und auf dem Meldebogen anzugeben, ob dieser Bus für
die Abwicklung des Wochenprogramms zur Verfügung steht. Ist dies der Fall, wird für jeden Schüler ein Betrag von € 7,95
(Preis der Netzkarte „Wien-Aktion“), für Reiseleiter und Begleitpersonen € 14.- rückvergütet. Nehmen
mehrere Klassen in derselben Woche an der Aktion teil, wird ersucht, im Voraus anzugeben, welche Klassen gemeinsam
einen Bus benützen.
10. Teilnahme mit Benützung öffentlicher Verkehrsmittel
Jedem Teilnehmer wird mit Programmbeginn eine Netzkarte der Wiener Verkehrsbetriebe zur Verfügung gestellt
(Gültigkeitsdauer für Schüler: Montag – Samstag; Begleitpersonen: Montag – Sonntag). Die Fahrtkosten am Anreisetag (z.
B. vom Bahnhof zum Heim) gehen auf alle Fälle zu Lasten der Teilnehmer. Es wird aber darauf hingewiesen, dass Schüler
bis zum vollendeten 19. Lebensjahr an Sonn- und Feiertagen die öffentlichen Verkehrsmittel in Wien kostenlos benützen
können (Schülerausweis erforderlich). Die Abholung der Gruppen vom Bahnhof ist nicht vorgesehen. Es wird
eine Planskizze des zugewiesenen Heimes zugesandt.
11. Versicherung
Für teilnehmende Schüler und Schülerinnen, bzw. Lehrer und Lehrerinnen besteht von Gesetzes wegen
Versicherungsschutz gegen Unfall. Die Mitnahme der E–Card wird in jedem Fall empfohlen.
Hinweise für Reiseleiter und Begleitpersonen
1. Der Schriftverkehr ist ausschließlich mit dem BMUKK, Abt.IV/6, Postfach 65, 1014 Wien, zu führen.
2. Die Teilnahmegebühr gilt für alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen. Lehrer und Lehrerinnen
erhalten eine Vergütung gemäß den derzeit gültigen Bestimmungen der Reisegebührenvorschrift.
3. Es wird ersucht, die mit den Unterlagen übermittelte(n) Teilnehmerliste(n) auszufüllen und dem/den
Betreuer(n) bei der ersten Kontaktnahme zu übergeben.
4. Die Reiseleiter und Reiseleiterinnen sind dem BMUKK für den klaglosen Ablauf der Aktionswoche hinsichtlich
Einhaltung des Programms und Disziplin der Teilnehmer verantwortlich, insbesondere wird auf die Beachtung der
jeweiligen Heimordnungen verwiesen. Bezüglich der Aufsichtspflicht der Lehrer und Lehrerinnen wird auf
die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen verwiesen (insbesondere auf das Rundschreiben BMUK vom 20. 8. 1997, Nr.
46).
5. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das BMUKK Abt IV/6 „Kulturprogramme für
Schulen“ T +43 1 53120-2513, 2334, 2375, 2524 2512; F +43 1
53120-2333 betina.berger@bmukk.gv.at Download: Leitfaden zur Wien Aktion
(pdf, 891KB)
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