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kulturleben.atDie Kulturplattform des bm:ukkSektion Kultur
 
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur

KulturKontakt Austria

 

HOMETHEMEN & FAKTENKultur & EU / Kultur (2007-2013)

 
 


Kultur (2007-2013)

Das EU-Programm KULTUR (2007-2013) fördert die Vernetzung von kulturellen Veranstaltern in Europa. Teilnahmeberechtigt sind private und öffentliche Organisationen, wie beispielsweise Kulturvereine, Theater, Festivals, Verlage, Museen, Berufsverbände, Forschungszentren, Universitäten, Kulturinstitute und Behörden.

Unterstützt werden Kooperationsprojekte in allen kulturellen Sparten, literarische Übersetzungsprojekte und Betriebskosten von europaweit tätigen kulturellen Organisationen in Form von Zuschüssen. Das Programm trägt den Entwicklungen der vergangenen Jahre Rechnung, indem es interdisziplinäre Projekte fördert.

Inhaltlich müssen die Projekte künstlerisch und kulturell hochwertig sein und den spezifischen Zielen des Programms entsprechen:

  • grenzüberschreitende Mobilität von Kulturschaffenden
  • grenzüberschreitende Verbreitung von kulturellen und künstlerischen Werken und
  • interkultureller Dialog

Insgesamt steht für die Laufzeit von 2007-2013 ein Budget von rd. EURO 400 Mio zur Verfügung.

Im Juni 2008 wurde ein Programmleitfaden veröffentlicht, der für die Laufzeit des KULTUR-Programms bis 2013 die ausführlichen Bedingungen für die Antragstellung und die Einreichtermine regelt. Die derzeit gültige Fassung ist im Juni 2009 erschienen und auf der Homepage des Cultural Contact Points verfügbar.

Aktionsbereiche

1) Unterstützung kultureller Projekte

Kooperationsmaßnahmen:

  • Dauer: max. 2 Jahre, 3 Kulturakteure aus 3 Teilnehmerländern
  • EU-Zuschuss: min. € 50.000 max. € 200.000; max. 50% der Projektkosten

Literarische Übersetzungen:

  • Antragsberechtigt: Verlage
  • Dauer: max. 2 Jahre
  • EU-Zuschuss: € 2.000 – 60.000, max. 50% der förderfähigen Kosten für 1 bis 10 Bücher

Mehrjährige Kooperationsprojekte:

  • Dauer: 3 - 5 Jahre, 6 Kulturakteure aus 6 Teilnehmerländern
  • EU-Zuschuss: zwischen mind. € 200.000 max. € 500.000 pro Jahr, max. 50% der Projektkosten

Sondermaßnahmen:

  • Kulturhauptstadt Europas, Preisverleihungen, Kooperationsprojekte mit Drittländern (Schwerpunktländer )
  • EU-Zuschuss: max. 60% der Projektkosten

2) Unterstützung von auf europäischer Ebene tätigen kulturellen Einrichtungen (Betriebskostenzuschüsse): 4 Kategorien

  • Botschafter
  • Netzwerke
  • Festivals
  • Strukturen für die politische Unterstützung der Kulturagenda

Struktur sowie Tätigkeiten müssen so konzipiert sein, dass sie eine europäische Dimension aufweisen

3) Unterstützung von Analysen sowie der Informationssammlung und -verbreitung im Bereich der kulturellen Zusammenarbeit

Teilnahmeberechtigt sind:
öffentliche und private kulturelle Einrichtungen mit eigener Rechtsform, die aus einem der folgenden Länder kommen:

  • Mitgliedstaaten der Europäischen Union
  • Island, Liechtenstein und Norwegen
  • Kroatien, Serbien, FYROM (Mazedonien) und Türkei
  • andere westliche Balkanländer (Albanien, Bosnien-Herzegowina und Montenegro), sofern diese eine Vereinbarung mit der Europäischen Kommission für die Beteiligung am Programm abschließen

jährliche Einreichfristen
Mehrjährige Kooperationsprojekte: 1. Oktober
Kooperationsmaßnahmen: 1. Oktober
Literarische Übersetzungsprojekte: 1. Februar
Projekte zur kulturellen Zusammenarbeit mit Drittländern: 1. Mai
Unterstützung von auf europäischer Ebene tätigen kulturellen Einrichtungen (Betriebskostenzuschüsse): 1. November

Informationen und Projektberatung
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
Cultural Contact Point Austria (www.ccp-austria.at)
Concordiaplatz 2, 1014 Wien
Mag. Elisabeth Pacher
T +43 1 53120-7692
F +43 1 53120-817692
elisabeth.pacher@bmukk.gv.at

 

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