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Evaluierung der österreichischen Bundesmuseen

Das Bundesmuseen-Gesetz 1998 hat die Bundesmuseen als wissenschaftliche Anstalten öffentlichen Rechtes etabliert und ihnen die Erfüllung ihres kulturpolitischen und wissenschaftlichen Auftrags als gemeinnützige öffentliche Aufgabe anvertraut. Mit dieser Evaluierung wurde die Erfüllung der Ziele und Aufgaben der Bundesmuseen durch unabhängige Experten/innen überprüft um eine Standortbestimmung nach Entlassung des letzten Museums in die Vollrechtsfähigkeit (1.1.2003) zu erhalten. Diese Ziele und Aufgaben ergeben sich aus dem Bundesmuseen-Gesetz und aus den häuserspezifischen Museumsordnungen. Im Rahmen der Evaluierung wurden die Bundesmuseen hinsichtlich ihres Profils, ihrer Bedeutung und ihres Bekanntheitsgrades, hinsichtlich der Umsetzung ihres Bildungsauftrags, hinsichtlich der Relevanz ihrer wissenschaftlichen Forschungsvorhaben und im Hinblick auf ihre speziellen inhaltlichen Positionierungen untersucht.

Evaluierung der österreichischen Bundesmuseen (Gesamtfassung, PDF, 4 MB)

  1. Vorwort, Ziele und Verfahren (PDF, 1,6 MB)
  2. Ergebnisse (PDF, 516 KB)
  3. Zusammenfassende Empfehlungen (PDF, 265 KB)

Präsentation (PPT, 467 KB)

 

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