| | Evaluierung der österreichischen Bundesmuseen
Das Bundesmuseen-Gesetz 1998 hat die Bundesmuseen als wissenschaftliche Anstalten öffentlichen Rechtes
etabliert und ihnen die Erfüllung ihres kulturpolitischen und wissenschaftlichen Auftrags als gemeinnützige öffentliche
Aufgabe anvertraut. Mit dieser Evaluierung wurde die Erfüllung der Ziele und Aufgaben der Bundesmuseen durch
unabhängige Experten/innen überprüft um eine Standortbestimmung nach Entlassung des letzten Museums in die
Vollrechtsfähigkeit (1.1.2003) zu erhalten. Diese Ziele und Aufgaben ergeben sich aus dem Bundesmuseen-Gesetz und aus
den häuserspezifischen Museumsordnungen. Im Rahmen der Evaluierung wurden die Bundesmuseen hinsichtlich ihres Profils,
ihrer Bedeutung und ihres Bekanntheitsgrades, hinsichtlich der Umsetzung ihres Bildungsauftrags, hinsichtlich der
Relevanz ihrer wissenschaftlichen Forschungsvorhaben und im Hinblick auf ihre speziellen inhaltlichen Positionierungen
untersucht.
Evaluierung der österreichischen Bundesmuseen (Gesamtfassung,
PDF, 4 MB) - Vorwort, Ziele und Verfahren (PDF, 1,6 MB)
- Ergebnisse (PDF, 516 KB)
- Zusammenfassende Empfehlungen (PDF, 265 KB)
Präsentation (PPT, 467 KB) | |