Das immaterielle Kulturerbe - Das Nicht-Greifbare begreifen
Kulturelle Vielfalt und Identität finden ihren Ausdruck nicht nur in materieller Kultur (wie z.B. in
Bauwerken), sondern auch in Darstellungen und Formen lebendiger, immaterieller Kultur.
Die UNESCO-Konvention zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes
identifiziert fünf Bereiche, denen das immaterielle Kulturerbe zugeordnet werden kann:
- Mündlich überlieferte Traditionen und Ausdrucksformen, einschließlich der Sprache als Trägerin
immateriellen Kulturerbes
- Darstellende Künste wie Musik, Tanz und Theater
- Gesellschaftliche Bräuche, Rituale und Feste
- Wissen und Praktiken im Umgang mit Natur und Universum
- Traditionelle Handwerkstechniken
Den thematischen Schwerpunkt der Nationalagentur bildet derzeit das Themengebiet „Wissen und Praktiken im
Umgang mit der Natur und dem Universum“. Die Nationalagentur setzt damit den Fokus in der Auseinandersetzung mit der
Thematik neben dem Bereich der bei uns etablierten „Volkskultur“ (regionale Lied-, Musik-, Tanz- und Erzählkultur etc.)
bewusst auch auf lokales, über Generationen gesammeltes Erfahrungswissen. Gerade in Zeiten von Klimawandel und
Globalisierung kann eine solche Vertiefung Impulse für die Rolle des Individuums im globalen Prozess setzen.
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Bild: Pechoelerzeugung; Quelle: Anita Buchart |
Pechölerzeugung © Anita Buchart Die Konvention zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes
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