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HOMETHEMEN & FAKTENNationalagentur für das Immaterielle Kulturerbe / Zum Thema


Das immaterielle Kulturerbe - Das Nicht-Greifbare begreifen

Kulturelle Vielfalt und Identität finden ihren Ausdruck nicht nur in materieller Kultur (wie z.B. in Bauwerken), sondern auch in Darstellungen und Formen lebendiger, immaterieller Kultur.

Die UNESCO-Konvention zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes identifiziert fünf Bereiche, denen das immaterielle Kulturerbe zugeordnet werden kann:

  • Mündlich überlieferte Traditionen und Ausdrucksformen, einschließlich der Sprache als Trägerin immateriellen Kulturerbes
  • Darstellende Künste wie Musik, Tanz und Theater
  • Gesellschaftliche Bräuche, Rituale und Feste
  • Wissen und Praktiken im Umgang mit Natur und Universum
  • Traditionelle Handwerkstechniken

Den thematischen Schwerpunkt der Nationalagentur bildet derzeit das Themengebiet „Wissen und Praktiken im Umgang mit der Natur und dem Universum“. Die Nationalagentur setzt damit den Fokus in der Auseinandersetzung mit der Thematik neben dem Bereich der bei uns etablierten „Volkskultur“ (regionale Lied-, Musik-, Tanz- und Erzählkultur etc.) bewusst auch auf lokales, über Generationen gesammeltes Erfahrungswissen. Gerade in Zeiten von Klimawandel und Globalisierung kann eine solche Vertiefung Impulse für die Rolle des Individuums im globalen Prozess setzen.

Bild: Pechoelerzeugung; Quelle: Anita Buchart

Bild: Pechoelerzeugung; Quelle: Anita Buchart

Pechölerzeugung © Anita Buchart

Die Konvention zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes

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