Die UNESCO-Konvention
In Ergänzung zu der Welterbekonvention wurde 2003 von der UNESCO-Generalkonferenz die Konvention zur Erhaltung
des immateriellen Kulturerbes (Convention for the Safeguarding of the Intangible Cultural Heritage) verabschiedet. Die
Konvention wertet das lebendige Kulturerbe – living heritage – auf und will gesellschaftliche sowie politische
Rahmenbedingungen schaffen, um die Weitergabe von Alltags- und Gebrauchswissen zu schützen und dadurch den Respekt vor
kultureller Vielfalt zu fördern.
Die Konvention zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes trat im April 2006 in Kraft. Bisher haben
etwa 110 Staaten die
Konvention von 2003 ratifiziert. Österreich hat auf nationaler Ebene den Prozess der Ratifizierung durchlaufen und ist
ab 1. Juli 2009 Mitgliedsstaat zur Konvention zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes.
Zur Begleitung der Ratifizierung sowie als Informations- und Kommunikationsplattform wurde mit 1. Jänner 2006
innerhalb der Österreichischen UNESCO-Kommission in Wien die Nationalagentur für
das Immaterielle Kulturerbe eingerichtet.
Räucherutensilien © Anita Buchart Lesen Sie den Konventionstext im
Wortlaut
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