Vielfalt kultureller Ausdrucksformen
Am 18. März 2007 ist das
UNESCO Übereinkommen über den
Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in Kraft getreten. In der Zusammenarbeit
der internationalen Staatengemeinschaft im Kulturbereich markiert dieses Übereinkommen einen Meilenstein: Erstmals
wurde in einem internationalen Abkommen das souveräne Recht der Staaten nationale Maßnahmen zum Schutz und zur
Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen zu ergreifen, verankert.
Bedeutung erlangt das Übereinkommen insbesondere vor dem Hintergrund der Internationalisierung und
Globalisierung, welche zugleich Chance als auch Bedrohung für die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen darstellen
können. Die Liberalisierungsverpflichtungen im Rahmen der Welthandelsorganisation (GATT/ GATS) differenzieren nicht
zwischen kulturellen und sonstigen Gütern und Dienstleistungen – dementsprechend sind auch kulturelle Güter und
Dienstleistungen von der verpflichtenden fortschreitenden Liberalisierung im Rahmen dieser Handelsabkommen betroffen.
Dies könnte in der Praxis bedeuten, dass öffentliche Kulturpolitiken und –förderungen entweder ersatzlos gestrichen
oder aber für FörderwerberInnen aus allen WTO-Mitgliedstaaten zugänglich gemacht werden müssten.
Mit dem UNESCO Übereinkommen wird erstmals die Doppelnatur kultureller Ausdrucksformen explizit anerkannt – die
sowohl Träger kommerziellen Werts als auch von Werten, Bedeutung und Identität sind – und daher nicht automatisch wie
jedes andere beliebige Handelsgut behandelt werden können. Ebenso bekennen sich die Unterzeichnerstaaten zu einer
aktiven Politik zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen als fundamentale Säule
nachhaltiger gesellschaftlicher Entwicklung. Ein Novum stellt auch Artikel 11 des Übereinkommens dar, der die
grundlegende Rolle der Zivilgesellschaft anerkennt und zur aktiven Zusammenarbeit mit dieser bei der Verwirklichung der
Ziele des Übereinkommens aufruft. Bei der Österreichischen UNESCO Kommission (ÖUK) wurde dementsprechend die
Arbeitsgemeinschaft Kulturelle Vielfalt ins Leben gerufen, welche den Implementierungsprozess in Österreich begleitet.
Österreich engagierte sich von Beginn der Verhandlungen an aktiv für das Übereinkommen. Mit der Hinterlegung
der Ratifizierungsurkunde bei der UNESCO am 18. Dezember 2006 hat das Übereinkommen für Österreich nach seinem
In-Kraft-Treten rechtliche Geltung erlangt. Derzeit sind dem Übereinkommen an die 100 Vertragsstaaten sowie die
Europäische Kommission beigetreten.
Der Text des Übereinkommens im Wortlaut:
http://www.unesco.at/kultur/basisdokumente/ue_schutz_kult_vielfalt.pdf
Informationsfolder der Österreichischen UNESCO Kommission zum Übereinkommen:
Folder „Culture for
Sale“ Folder
„Kulturelle Vielfalt. Um
keinen/jeden/welchen Preis?“ Weiterführende Informationen: UNESCO Homepage
„Vielfalt
kultureller Ausdrucksformen“ Homepage der Österreichischen UNESCO Kommission |