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HOMETHEMEN & FAKTEN / Kulturelle Vielfalt

 
 


Vielfalt kultureller Ausdrucksformen

Am 18. März 2007 ist das UNESCO Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in Kraft getreten. In der Zusammenarbeit der internationalen Staatengemeinschaft im Kulturbereich markiert dieses Übereinkommen einen Meilenstein: Erstmals wurde in einem internationalen Abkommen das souveräne Recht der Staaten nationale Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen zu ergreifen, verankert.

Bedeutung erlangt das Übereinkommen insbesondere vor dem Hintergrund der Internationalisierung und Globalisierung, welche zugleich Chance als auch Bedrohung für die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen darstellen können. Die Liberalisierungsverpflichtungen im Rahmen der Welthandelsorganisation (GATT/ GATS) differenzieren nicht zwischen kulturellen und sonstigen Gütern und Dienstleistungen – dementsprechend sind auch kulturelle Güter und Dienstleistungen von der verpflichtenden fortschreitenden Liberalisierung im Rahmen dieser Handelsabkommen betroffen. Dies könnte in der Praxis bedeuten, dass öffentliche Kulturpolitiken und –förderungen entweder ersatzlos gestrichen oder aber für FörderwerberInnen aus allen WTO-Mitgliedstaaten zugänglich gemacht werden müssten.

Mit dem UNESCO Übereinkommen wird erstmals die Doppelnatur kultureller Ausdrucksformen explizit anerkannt – die sowohl Träger kommerziellen Werts als auch von Werten, Bedeutung und Identität sind – und daher nicht automatisch wie jedes andere beliebige Handelsgut behandelt werden können. Ebenso bekennen sich die Unterzeichnerstaaten zu einer aktiven Politik zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen als fundamentale Säule nachhaltiger gesellschaftlicher Entwicklung. Ein Novum stellt auch Artikel 11 des Übereinkommens dar, der die grundlegende Rolle der Zivilgesellschaft anerkennt und zur aktiven Zusammenarbeit mit dieser bei der Verwirklichung der Ziele des Übereinkommens aufruft. Bei der Österreichischen UNESCO Kommission (ÖUK) wurde dementsprechend die Arbeitsgemeinschaft Kulturelle Vielfalt ins Leben gerufen, welche den Implementierungsprozess in Österreich begleitet.

Österreich engagierte sich von Beginn der Verhandlungen an aktiv für das Übereinkommen. Mit der Hinterlegung der Ratifizierungsurkunde bei der UNESCO am 18. Dezember 2006 hat das Übereinkommen für Österreich nach seinem In-Kraft-Treten rechtliche Geltung erlangt. Derzeit sind dem Übereinkommen an die 100 Vertragsstaaten sowie die Europäische Kommission beigetreten.

Der Text des Übereinkommens im Wortlaut: http://www.unesco.at/kultur/basisdokumente/ue_schutz_kult_vielfalt.pdf

Informationsfolder der Österreichischen UNESCO Kommission zum Übereinkommen:
Folder „Culture for Sale“
Folder „Kulturelle Vielfalt. Um keinen/jeden/welchen Preis?“

Weiterführende Informationen:
UNESCO Homepage „Vielfalt kultureller Ausdrucksformen“
Homepage der Österreichischen UNESCO Kommission

 

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