| | Förderungen allgemein
Bei Förderungen durch die öffentliche Hand gilt in Österreich das Subsidiaritätsprinzip, d.h. primär ist die
nächstliegende Instanz für Kulturförderungen zuständig. Nur wenn eine Aufgabe deren Kräfte oder Reichweite übersteigt
oder von ihrer Natur her einer höheren Stufe zuzuordnen ist, übernimmt dies die nächsthöhere Instanz (Gemeinde - Land -
Bund); so unterstützt laut Bundeskunstförderungsgesetz der Bund Leistungen und
Vorhaben, die "von überregionalem Interesse oder geeignet sind, beispielgebend zu wirken, innovatorischen Charakter
haben oder im Rahmen eines einheitlichen Förderungsprogramms gefördert werden".
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