STATUTEN
I. Die Bundesministerin/ der Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur stiftet hiermit
den Österreichischen Museumspreis mit dem Ziel, die österreichischen Museen unterschiedlicher Rechtsträger anzuregen,
ihre Präsentation und Vermittlung zu verbessern. Der Preis wird alle zwei Jahre ausgeschrieben.
II. Der Österreichische Museumspreis ist mit insgesamt 35.000,-Euro dotiert. Er setz sich
zusammen aus einem Hauptpreis in Höhe von 20.000,- Euro, einem Förderungspreis zum Österreichischen Museumspreis in
Höhe von 10.000,- Euro und einem allfälligen Würdigungspreis zum Österreichischen Museumspreis in Höhe von 5.000,-Euro.
Die Geldsumme wird an die Museumsleitungen überwiesen und ist zweckgebunden für Belange der Museen zu verwenden.
Darüber hinaus können Urkunden und Widmungsschilder für spezielle Verdienste in den Bereichen Sammlung,
Restaurierung, Bewahrung, Erforschung, Präsentation und Vermittlung zuerkannt werden.
III. Ein Rechtsanspruch auf die Vergabe des Preises besteht nicht. Der Rechtsweg ist
ausgeschlossen. Die österreichischen Bundesmuseen sind von einer Bewerbung ausgeschlossen.
IV. Der Jury gehören die Bundesministerin/der Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur
oder eine/ein von ihr/ihm entsandte Vertreterin/entsandter Vertreter und sieben weitere Personen an, die von ihr/ihm
für vier Jahre bestellt werden. In der Jury sollen Besuchervertreterinnen/Besuchervertreter (z.B. aus den
Museumsvereinen), Journalistinnen/Journalisten und in Museen unterschiedlicher Rechtsträger tätige Personen vertreten
sein.
V. Die Jury berücksichtigt bei der Bewertung der Museen vor allem folgende Aspekte:
- Die Originalität der dem Museum zugrunde liegenden Idee (Leitbild, Sammelkonzept).
- Den Erhaltungszustand der Sammlungsbestände.
- Die ausstellungstechnische Umsetzung und Gesamtatmosphäre.
- Die Intensität, Kreativität und den Einfallsreichtum der gesamten Vermittlungsarbeit.
- Die Umsetzung eines adäquaten sammlungsbezogenen Sicherheitskonzeptes (safety and security).
- Die wissenschaftliche Aufarbeitung.
- Die Verhältnismäßigkeit der aufgewendeten Mittel.
VI. Der Bewerbung ist eine Darstellung des Museums mit seinen wichtigsten Daten (Personal,
Fläche, Bilanz...) anzuschließen. Zum Zweck der Dokumentation können Fotos, Dias, Werbe-,Katalog-und
Informationsmaterial sowie Presseberichte und Informationen auf neuen Medien beigefügt werden.
VII. Die Einladung zur Einreichung von Museen um den Österreichischen Museumspreis wird in
geeigneter Form bekannt gemacht.
VIII. Die Preise werden von der Bundesministerin/vom Bundesminister für Unterricht, Kunst und
Kultur zu gleich mit einer Urkunde und einem Widmungsschild in dem mit dem Hauptpreis zum Österreichischen Museumspreis
ausgezeichneten Museum überreicht.
Download: Österreichischer Museumspreis - Satuten (pdf,
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